Kurtaxen-FAQ
Heidiland Tourismus wurde in den untenstehenden Gebieten der Ferienregion Heidiland von den Gemeinden beauftragt, sich um das Inkasso der Kurtaxensteuer zu kümmern.
- Bad Ragaz
- Flums/Flumserberg
- Mels/Weisstannental
- Pfäfers/Valens/Vättis
- Quarten
- Sargans
- Vilters-Wangs
- Walenstadt
Zuletzt aktualisiert am 25.09.2024 von Beat Blumenthal.
Die Kurtaxen sind eine Gemeindesteuer und werden von der jeweiligen politischen Gemeinde erhoben.
Jeder in der Ferienregion Heidiland übernachtende Gast, hat prinzipiell eine Kurtaxe zu entrichten. Die Regelung ist je nach politischer Gemeinde unterschiedlich ausgelegt. Die Einnahmen aus den Kurtaxen dienen zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen sowie Dienstleistungen, welche den Gästen zugutekommen.
Zuletzt aktualisiert am 18.03.2022 von Beat Blumenthal.
Die Kurtaxen werden zweckgebunden wieder in den Tourismus investiert. Dies auf zwei Ebenen.
- Auf lokaler Ebene: Durch die lokale Tourismusorganisation (meist Vereine) werden die Kurtaxenerträge für die Pflege, Wartung und den Betrieb touristischer Infrastrukturen und Angebote verwendet. Sowie für lokale Veranstaltungen, welche den (Übernachtungs-)Gästen zugutekommen.
- Auf regionaler Ebene: Die Kurtaxen werden aus der Region gebündelt und für die regionale Destination Management Organisation (DMO) Heidiland Tourismus verwendet, welche konkrete Leistungsaufträge für den regionalen Tourismus und die Gäste umsetzt. Insbesondere sind dies:
- Betrieb einer professionellen, regionalen Informationsstelle (Infobüros) und Beratung und Informationsvermittlung von Gästeanfragen auf digitalen Kanälen und persönlichem Weg.
- Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung digitaler Informationsplattformen. Dazu zählen u.a.
- Tourenportal outdoor.heidiland.com mit über 1 Mio. Besucher*innen pro Jahr. Aufbereitung sämtlicher Touren, Ausflugsziele, Angebote, Unterkünfte usw. in den Gemeinden und der Region
- Informationsportal heidiland.com mit über 2.6 Mio. Seitenaufrufe pro Jahr. Information über die Region, Gemeinde, Angebote, Unterkünfte, Erlebnisse
- Eventplattform events.heidiland.com in Kooperation mit guidle.com – Veranstaltungskalender für sämtliche touristischen Veranstaltungen in der Region/Gemeinde
- Informations-Vertriebsnetzwerk durch open-data Eintrag/Plattform. Veröffentlichung und Verbreitung relevanter touristischer Daten auf Drittplattformen.
- Entwicklung und Vertrieb touristischer Dienstleistungen
- Angebotsentwicklung und -bündelung touristischer Partner (buchbare Erlebnisse) mit dem Ziel, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Übernachtungsgäste zu gewährleisten
- Vertrieb und Vermittlung touristischer Angebote und Produkte mittels Direktreservationssystem TOMAS
- Reaktive touristische Projektunterstützung. Bei konkreten touristischen Projektideen unterstützt die HLT im Rahmen ihres Leistungsauftrags zur Umsetzung nachhaltiger Tourismusprojekte, welche die Angebotsqualität und -dichte stärkt und eine regionale Wertschöpfung schafft
- Unterstützung touristischer Leistungserbringer: In Form des Bereichs „Marketing Service“ beraten und unterstützen wir touristische Leistungsträger. Durch unsere Wissensvermittlung und konkreten Dienstleistungsangebote fördern wir somit auch indirekt das touristische Angebot für die Gäste.
- Diese regionalen Tourismusaufgaben benötigen entsprechende personelle Ressourcen und Knowhow. Als personalintensive Branche und als DMO in der Funktion einer Netzwerkorganisation wird in Humankapital investiert, um die relevanten Tourismusaufträge für die Region professionell ausführen zu können.
Zuletzt aktualisiert am 06.09.2023 von Beat Blumenthal.
Jede Person, welche den Erstwohnsitz nicht in der jeweiligen Gemeinde hat, ist kurtaxenpflichtig. Je nach Gemeinde sind bereits Kinder ab 6 bzw. 16 Jahren kurtaxenpflichtig. Auch Zweitwohnungsbesitzer unterliegen der Kurtaxenpflicht.
Zuletzt aktualisiert am 17.02.2022 von Beat Blumenthal.
- Bei unentgeltlicher Übernachtung
- Übernachtung aus beruflichen Gründen (exkl. Veranstaltungen, Seminare, Tagungen, Kurse etc.)
- Aufenthalt durch Ausübung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht (z.B. Militärdienst)
- Schulbesucher und Teilnehmer von Weiterbildungsangeboten
- Lehrpersonen und Schulklassen (bis 16 Jahre)
- Patienten von Kliniken, Pflegeheimen sowie Heimbewohner (exkl. Bad Ragaz)
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2024 von Beat Blumenthal.
Übernachtungsgäste bezahlen die Kurtaxen. Die Unterkünfte sind verpflichtet, die Gästedaten zu erfassen und die Übernachtungszahlen monatlich (bis zum 5ten des Folgemonates) der Heidiland Tourismus AG zu melden.
Zuletzt aktualisiert am 29.09.2024 von Beat Blumenthal.
Beherbergungsbetriebe unterliegen der Meldepflicht. Aus diesem Grund empfehlen wir:
- Meldescheine von Einzelpersonen enthalten mindestens folgende Gästedaten:
- Name(n) / Vorname(n)
- Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)
- Staatsangehörigkeit
- Genaue Wohnadresse (Strasse, Nummer, PLZ, Ort)
- Begleitpersonen (alle Personen sind meldepflichtig)
- Art des Reisedokuments und Nummer (nur bei ausländischen Staatsangehörigen)
- Ankunfts- und Abreisedatum
- Gruppenlisten enthalten mindestens:
- Name(n) / Vorname(n)
- Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)
Zuletzt aktualisiert am 22.02.2022 von Beat Blumenthal.
Es besteht eine Aufbewahrungspflicht von mindestens 5 Jahren.
Zuletzt aktualisiert am 17.02.2022 von Beat Blumenthal.
Bereits ab einer Übernachtung erhalten Übernachtungsgäste jeglicher Art den Heidiland Erlebnis-Pass, direkt in der Unterkunft oder mittels Aufenthaltsbestätigung auf unseren Infostellen. Mit dem Heidiland Erlebnis-Pass können Übernachtungsgäste eine Vielzahl an attraktiven Leistungen und Angeboten in der Ferienregion Heidiland zu vergünstigten Tarifen beziehen.
Zuletzt aktualisiert am 17.02.2022 von Beat Blumenthal.
Die Einzelkurtaxe beträgt grundsätzlich CHF 3.90 pro Person ab 16 Jahren pro Nacht. Ist der Unterkunftsbesitzer zusätzlich Mitglied bei Bad Ragaz Tourismus, wird eine Zusatztaxe von CHF 0.70 fällig, wodurch sich die Einzelkurtaxe auf CHF 4.60 erhöht.
Zuletzt aktualisiert am 24.02.2022 von Beat Blumenthal.
Der "Infrastruktur-Beitrag" ist ein zweckgebundener Sonderzuschlag, welcher ausschliesslich für lokale Infrastruktur-Massnahmen und touristische Einrichtungen vor Ort in den Gemeinden Flums, Quarten und Walenstadt verwendet wird. Der Sonderzuschlag ist seit dem 1. Juni 2024 in Anwendung.
Der Sonderzuschlag wurde als Nachtrag zum Kurtaxenreglment von den Gemeinden per folgenden Daten rechtskräftig:
- Flums: 14. Juni 2023
- Quarten: 24. Juni 2023
- Walenstadt: 12. September 2023
Zuletzt aktualisiert am 25.09.2024 von Beat Blumenthal.
Beherbergungsabgaben sind kantonale Steuern, welche vom Unterkunftsvermieter bezahlt werden müssen, die entgeltlich Betten vermieten (nicht von Dauermietern, welche einheimisch sind).
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeinden im Auftrag des Kanton St. Gallen.
Die Beherbergungsabgabe beträgt pro Jahr:
a) in Hotels und in Kurbetrieben je Bett: CHF 40.00
b) in Jugendherbergen je Schlafstelle: CHF 10.00
c) auf Zelt- und Wohnwagenplätzen je Standplatz: CHF 40.00
d) in Ferienhäusern und Ferienwohnungen je Bett: CHF 30.00
e) in Privatzimmern je Bett: CHF 20.00
f) in Gruppenunterkünften je Schlafstelle: CHF 10.00
Zuletzt aktualisiert am 17.02.2022 von Beat Blumenthal.
Gerne stehen Ihnen die Infostellenmitarbeiter:innen bei Fragen zu den Kurtaxen zur Verfügung. Sie können auch über untenstehendes Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.
Falls Sie Fragen zur Kurtaxe der politischen Gemeinde Landquart haben, dürfen Sie gerne mit der Gemeinde Landquart Kontakt aufnehmen.
Zuletzt aktualisiert am 27.05.2023 von Beat Blumenthal.