Kurtaxen-Infos für Gruppenunterkünfte

Lieber Gruppenunterkunfts-Betreiber

Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um die Kurtaxenpflicht für Gruppenunterkünfte.

Ihr Kontakt bei Fragen: kurtaxen@heidiland.com

FAQ Gruppenunterkünfte

Welche Unterlagen muss ich für die Kurtaxenabrechnung einreichen?

Für die Abrechnung der Kurtaxen brauchen wir ein Gästeverzeichnis. Dieses kann aus dem betriebseigenen System stammen, alternativ kann auch die Vorlage der Heidiland Tourismus AG genutzt werden (wir stellen Ihnen die Vorlage auf Anfrage sehr gerne zu - kurtaxen@heidiland.com).

Welche Abgabefristen muss ich beachten?

Die Unterlagen für die Abrechnung müssen bis zum 5. des folgenden Monats bei der Heidiland Tourismus AG eingereicht werden.

Sind Kinder im Rahmen eines Klassenlagers kurtaxenpflichtig?

Nein, denn gemäss den Kurtaxenreglementen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Altersjahr, welche sich im Rahmen eines organisierten Aufenthalts in einer für Ferienlager geeigneten Gruppenunterkunft aufhalten, von der Kurtaxe befreit. Gleiches gilt auch für die Lehrpersonen, jedoch nicht für sonstige erwachsene Begleitpersonen (diese sind ganz normal kurtaxenpflichtig).

Wo erhalte ich Antworten auf weitere Kurtaxen-Fragen?

Das FAQ zu den allgemeinen Fragen rund um die Kurtaxen finden Sie hier.

Kontaktformular

Datenschutzerklärung*
Bitte addieren Sie 9 und 5.