Kurtaxen-Infos für Campings

Lieber Campingsplatzbetreiber

Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um die Kurtaxenpflicht für Campings.

Ihr Kontakt bei Fragen: kurtaxen@heidiland.com

FAQ Campings

Welche Unterlagen muss ich für die Kurtaxenabrechnung einreichen?

Für die Abrechnung der Kurtaxen brauchen wir ein Gästeverzeichnis. Dieses kann aus dem betriebseigenen System stammen, alternativ kann auch die Vorlage der Heidiland Tourismus AG genutzt werden (wir stellen Ihnen die Vorlage auf Anfrage sehr gerne zu - kurtaxen@heidiland.com).

Zusätzlich ist das offizielle Formular des Bundesamtes für Statistik (HESTA) mit einzureichen.

Welche Abgabefristen muss ich beachten?

Die Unterlagen für die Abrechnung müssen bis zum 5. des folgenden Monats bei der Heidiland Tourismus AG eingereicht werden.

Was ist die Jahrespauschale und wie wird diese berechnet?

Bei der Jahrespauschale wird die Kurtaxe anhand der m2 Gesamtfläche (in Bad Ragaz anhand der in der Unterkunft vorhandenen Schlafstellen) berechnet. Der Vorteil ist, dass mit der Jahrespauschale alle Ihre Übernachtungen im Kalenderjahr sowie unentgeltliche Übernachtungen in der Unterkunft abgedeckt sind.

Auskunft über die Tarfisätze erteilen wir Ihnen gerne - schreiben Sie uns dazu ein E-Mail auf kurtaxen@heidiland.com.

Sollten Sie zusätzlich gegen ein Entgelt vermieten, wird eine zusätzliche Abrechnung mittels Meldeschein (siehe Einzelabrechnung) nötig.

Was ist die Einzelabrechnung und wie wird diese berechnet?

Bei der Einzelabrechnung werden die effektiven Gästeübernachtungen berechnet. Dabei sind Kinder ab 6 Jahren (in Bad Ragaz ab 16 Jahren) kurtaxenpflichtig. Die Tarife unterscheiden sich je nach politischer Gemeinde (siehe www.heidiland.com/kurtaxen).

Ist der Dauermieter eines Stellplatzes ebenfalls kurtaxenpflichtig?

Sofern Ihr Dauermieter seinen Erstwohnsitz nicht in der entsprechenden politischen Gemeinde gemeldet hat, unterliegt dieser der Kurtaxenpflicht.

Welche Abrechnungsvariante gilt für den Dauermieter?

Als Dauermieter gilt in der Regel die Abrechnung mittels Jahrespauschale (Mindestmietdauer 6 Monate). In Ausnahmefällen kann die Einzelabrechnung gewährt werden (muss jährlich neu beantragt werden).

Wo erhalte ich Antworten auf weitere Kurtaxen-Fragen?

Das FAQ zu den allgemeinen Fragen rund um die Kurtaxen finden Sie hier.

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