Kurtaxen-Infos für Ferienwohnungen & BnBs

Lieber Ferienwohnungsbesitzer, lieber BnB-Betreiber

Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um die Kurtaxenpflicht für Ferienwohnungen & BnBs. Auch Handänderungen können Sie uns bequem mittels Online-Formular mitteilen.

Ihr Kontakt bei Fragen: kurtaxen@heidiland.com

FAQ Ferienwohnungen & BnBs

Ich habe eine Zweitwohnung gekauft. Wie muss ich nun vorgehen?

Bitte füllen Sie das untenstehende Erhebungsformular (Handänderungsformular) aus, damit wir die entsprechenden Informationen/Anpassungen im Kurtaxensystem vornehmen können.

Welche Unterlagen muss ich für die Kurtaxenabrechnung einreichen?

Übernachtungen von Gästen können Sie entweder mittels Meldeschein oder mittels Excel-Abrechnungsformular (Vorlage von Heidiland Tourismus AG) melden.

Das Excel-Abrechnungsformular stellen wir Ihnen auf Anfrage sehr gerne zu - kurtaxen@heidiland.com.

Welche Abgabefristen muss ich beachten?

Die Unterlagen für die Abrechnung müssen bis zum 5. des folgenden Monats bei der Heidiland Tourismus AG eingereicht werden.

Bin ich als Zweitwohnungsbesitzer ebenfalls kurtaxenpflichtig?

Ja, da gemäss Kurtaxenreglement jeder Übernachtungsgast der Kurtaxenpflicht unterliegt. Grundeigentum begründet zwar Steuerpflicht, befreit aber nicht von der Kurtaxenpflicht. Die Kurtaxenpflicht gilt auf jedem Zweitwohnungsobjekt.

Zweitwohnungsbesitzer sind dann nicht kurtaxenpflichtig, wenn sich der steuerrechtliche Wohnsitz in der gleichen politischen Gemeinde befindet, wie das Zweitwohnungsobjekt.

Ist der Dauermieter meiner Zweitwohnung ebenfalls kurtaxenpflichtig?

Sofern Ihr Dauermieter seinen Erstwohnsitz nicht in der entsprechenden politischen Gemeinde gemeldet hat, unterliegt dieser der Kurtaxenpflicht. Es gilt die Abrechnung nach Jahrespauschale.

Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich als Zweitwohnungsbesitzer?

Als Zweitwohnungsbesitzer gilt in der Regel die Abrechnung mittels Jahrespauschale. In Ausnahmefällen kann die Einzelabrechnung gewährt werden (muss jährlich neu beantragt werden).

Welche Abrechnungsmöglichkeiten hat ein Dauermieter?

Als Dauermieter gilt in der Regel die Abrechnung mittels Jahrespauschale (Mindestmietdauer 6 Monate). In Ausnahmefällen kann die Einzelabrechnung gewährt werden (muss jährlich neu beantragt werden).

Was ist die Jahrespauschale und wie wird diese berechnet?

Bei der Jahrespauschale wird die Kurtaxe anhand der m2 Gesamtfläche (in Bad Ragaz anhand der in der Unterkunft vorhandenen Schlafstellen) berechnet. Der Vorteil ist, dass mit der Jahrespauschale alle Ihre Übernachtungen im Kalenderjahr sowie unentgeltliche Übernachtungen in der Unterkunft abgedeckt sind.

Auskunft über die Tarfisätze erteilen wir Ihnen gerne - schreiben Sie uns dazu ein E-Mail auf kurtaxen@heidiland.com.

Sollten Sie zusätzlich gegen ein Entgelt vermieten, wird eine zusätzliche Abrechnung mittels Meldeschein (siehe Einzelabrechnung) nötig.

Was ist die Einzelabrechnung und wie wird diese berechnet?

Bei der Einzelabrechnung werden die effektiven Gästeübernachtungen berechnet. Dabei sind Kinder ab 6 Jahren (in Bad Ragaz ab 16 Jahren) kurtaxenpflichtig. Die Tarife unterscheiden sich je nach politischer Gemeinde (siehe www.heidiland.com/kurtaxen).

Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Abrechnungsart wechseln möchte?

Zweitwohnungsbesitzer rechnen grundsätzlich mit der Jahrespauschale ab.

Der Wechsel von der Jahrespauschale auf die Einzelabrechnung ist nur auf das Folgejahr und in begründeten Fällen möglich. Die Einzelabrechnung kann jeweils bis zum 30. November für das folgende Kalenderjahr schriftlich beantragt werden. Heidiland Tourismus verfügt über die Bewilligung resp. Ablehnung.

Nehmen Sie für weitere Informationen mit uns Kontakt auf.

Ich habe meine Ferienwohnung verkauft. Wie muss ich vorgehen?

Grundsätzlich werden uns die Handänderungen von der jeweiligen politischen Gemeinde weitergeleitet.
Gerne können Sie uns aber auch über das untenstehende Kontaktformular über die Änderung informieren.

Wo erhalte ich Antworten auf weitere Kurtaxen-Fragen?

Das FAQ zu den allgemeinen Fragen rund um die Kurtaxen finden Sie hier.

Handänderungen

Haben Sie in der Ferienregion Heidiland eine Feriendomizil erworben?

Dann sind Sie verpflichtet, dies der Heidiland Tourismus AG per Handänderungsformular umgehend mitzuteilen (dazu beauftragt von den politischen Gemeinden der Ferienregion).


Handelt es sich beim Feriendomizil um einen Zweitwohnsitz, unterstehen Sie zudem der Kurtaxenpflicht. Allgemeine Informationen dazu sowie das für Sie relevante Kurtaxenreglement können Sie hier herunterladen.

Kontaktformular

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