Alles zum Thema Kurtaxen

Jeder in der Ferienregion Heidiland übernachtende Gast, hat eine Kurtaxe zu entrichten (Ausnahmen siehe Abschnitt "Befreiung von der Kurtaxenpflicht"). Die Regelung ist je nach politischer Gemeinde unterschiedlich ausgelegt. Die Einnahmen aus den Kurtaxen dienen zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen sowie Dienstleistungen, welche den Gästen zugutekommen. Ein Beispiel dafür sind die Infostellen in Flumserberg und Bad Ragaz, in welchen die Gäste kostenlos touristische Auskünfte einholen können.

Kurtaxen der einzelnen politischen Gemeinden

Untenstehende Tabelle zeigt auf, welche Kurtaxenbeträge Übernachtungsgäste der Ferienregion Heidiland in den unterschiedlichen Gemeinden zu entrichten haben.

Erwachsene Kinder Reglemente
Bad Ragaz CHF 4.60/Nacht bis 16 Jahre kostenlos download
Bündner Herrschaft/Fünf Dörfer (ohne Landquart/Igis) Keine Kurtaxenpflicht Keine Kurtaxenpflicht kein Reglement
Flums/Flumserberg CHF 3.40/Nacht (davon CHF 1.00 Infrastruktur-Beitrag) bis 6 Jahre kostenlos download
Landquart/Igis CHF 0.65/Nacht bis 12 Jahre kostenlos download
Mels/Weisstannental CHF 2.40/Nacht bis 6 Jahre kostenlos download
Pfäfers/Valens/Vättis CHF 2.40/Nacht bis 6 Jahre kostenlos download
Quarten CHF 3.40/Nacht (davon CHF 1.00 Infrastruktur-Beitrag) bis 6 Jahre kostenlos download
Sargans CHF 2.40/Nacht bis 6 Jahre kostenlos download
Vilters-Wangs CHF 2.90/Nacht bis 6 Jahre kostenlos download
Walenstadt CHF 3.40/Nacht (davon CHF 1.00 Infrastruktur-Beitrag) bis 6 Jahre kostenlos download

Befreiung von der Kurtaxenpflicht

  • Unentgeldliche Übernachtung (sofern steuerrechtlicher Wohnsitz in gleicher Gemeinde wie Ferienobjekt)
  • Übernachtung aus beruflichen Gründen (exkl. Veranstaltungen, Seminare, Tagungen, Kurse etc.)
  • Aufenthalt durch Ausübung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht (z.B. Militärdienst)
  • Schulbesucher und Teilnehmer von Weiterbildungsangeboten
  • Lehrpersonen und Schulklassen (bis 16 Jahre)
  • Patienten von Kliniken, Pflegeheimen sowie Heimbewohner (exkl. Bad Ragaz)

Kurtaxen-FAQ

Kurtaxen-FAQ

Was ist die Rolle von Heidiland Tourismus bezüglich Kurtaxen?

Heidiland Tourismus wurde in den untenstehenden Gebieten der Ferienregion Heidiland von den Gemeinden beauftragt, sich um das Inkasso der Kurtaxensteuer zu kümmern.

  • Bad Ragaz
  • Flums/Flumserberg
  • Mels/Weisstannental
  • Pfäfers/Valens/Vättis
  • Quarten
  • Sargans
  • Vilters-Wangs
  • Walenstadt

Zuletzt aktualisiert am 25.09.2024 von Beat Blumenthal.

Was sind Kurtaxen?

Die Kurtaxen sind eine Gemeindesteuer und werden von der jeweiligen politischen Gemeinde erhoben.

Jeder in der Ferienregion Heidiland übernachtende Gast, hat prinzipiell eine Kurtaxe zu entrichten. Die Regelung ist je nach politischer Gemeinde unterschiedlich ausgelegt. Die Einnahmen aus den Kurtaxen dienen zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, Veranstaltungen sowie Dienstleistungen, welche den Gästen zugutekommen.

Zuletzt aktualisiert am 18.03.2022 von Beat Blumenthal.

Wofür werden die Kurtaxen eingesetzt?

Die Kurtaxen werden zweckgebunden wieder in den Tourismus investiert. Dies auf zwei Ebenen.

  • Auf lokaler Ebene: Durch die lokale Tourismusorganisation (meist Vereine) werden die Kurtaxenerträge für die Pflege, Wartung und den Betrieb touristischer Infrastrukturen und Angebote verwendet. Sowie für lokale Veranstaltungen, welche den (Übernachtungs-)Gästen zugutekommen.

  • Auf regionaler Ebene: Die Kurtaxen werden aus der Region gebündelt und für die regionale Destination Management Organisation (DMO) Heidiland Tourismus verwendet, welche konkrete Leistungsaufträge für den regionalen Tourismus und die Gäste umsetzt. Insbesondere sind dies:
    • Betrieb einer professionellen, regionalen Informationsstelle (Infobüros) und Beratung und Informationsvermittlung von Gästeanfragen auf digitalen Kanälen und persönlichem Weg.
    • Erstellung, Pflege und Weiterentwicklung digitaler Informationsplattformen. Dazu zählen u.a.
      • Tourenportal outdoor.heidiland.com mit über 1 Mio. Besucher*innen pro Jahr. Aufbereitung sämtlicher Touren, Ausflugsziele, Angebote, Unterkünfte usw. in den Gemeinden und der Region
      • Informationsportal heidiland.com mit über 2.6 Mio. Seitenaufrufe pro Jahr. Information über die Region, Gemeinde, Angebote, Unterkünfte, Erlebnisse
      • Eventplattform events.heidiland.com in Kooperation mit guidle.com – Veranstaltungskalender für sämtliche touristischen Veranstaltungen in der Region/Gemeinde
      • Informations-Vertriebsnetzwerk durch open-data Eintrag/Plattform. Veröffentlichung und Verbreitung relevanter touristischer Daten auf Drittplattformen.
    • Entwicklung und Vertrieb touristischer Dienstleistungen
      • Angebotsentwicklung und -bündelung touristischer Partner (buchbare Erlebnisse) mit dem Ziel, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Übernachtungsgäste zu gewährleisten
      • Vertrieb und Vermittlung touristischer Angebote und Produkte mittels Direktreservationssystem TOMAS
    • Reaktive touristische Projektunterstützung. Bei konkreten touristischen Projektideen unterstützt die HLT im Rahmen ihres Leistungsauftrags zur Umsetzung nachhaltiger Tourismusprojekte, welche die Angebotsqualität und -dichte stärkt und eine regionale Wertschöpfung schafft
    • Unterstützung touristischer Leistungserbringer: In Form des Bereichs „Marketing Service“ beraten und unterstützen wir touristische Leistungsträger. Durch unsere Wissensvermittlung und konkreten Dienstleistungsangebote fördern wir somit auch indirekt das touristische Angebot für die Gäste.

  • Diese regionalen Tourismusaufgaben benötigen entsprechende personelle Ressourcen und Knowhow. Als personalintensive Branche und als DMO in der Funktion einer Netzwerkorganisation wird in Humankapital investiert, um die relevanten Tourismusaufträge für die Region professionell ausführen zu können.

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2023 von Beat Blumenthal.

Wer ist kurtaxenpflichtig?

Jede Person, welche den Erstwohnsitz nicht in der jeweiligen Gemeinde hat, ist kurtaxenpflichtig. Je nach Gemeinde sind bereits Kinder ab 6 bzw. 16 Jahren kurtaxenpflichtig. Auch Zweitwohnungsbesitzer unterliegen der Kurtaxenpflicht. Die tatsächliche Nutzung oder die Intensität der Nutzung des touristischen Angebots ist dabei nicht massgebend.

Zuletzt aktualisiert am 22.11.2024 von Beat Blumenthal.

Wann besteht keine Kurtaxenpflicht?
  • Bei unentgeltlicher Übernachtung
  • Übernachtung aus beruflichen Gründen (exkl. Veranstaltungen, Seminare, Tagungen, Kurse etc.)
  • Aufenthalt durch Ausübung einer öffentlich-rechtlichen Dienstpflicht (z.B. Militärdienst)
  • Schulbesucher und Teilnehmer von Weiterbildungsangeboten
  • Lehrpersonen und Schulklassen (bis 16 Jahre)
  • Patienten von Kliniken, Pflegeheimen sowie Heimbewohner (exkl. Bad Ragaz)

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2024 von Beat Blumenthal.

Wird die Kurtaxe durch die Unterkunft oder durch den Gast entrichtet?

Übernachtungsgäste bezahlen die Kurtaxen. Die Unterkünfte sind verpflichtet, die Gästedaten zu erfassen und die Übernachtungszahlen monatlich (bis zum 5ten des Folgemonates) der Heidiland Tourismus AG zu melden.

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2024 von Beat Blumenthal.

Welche Angaben müssen vom Gast aufgenommen werden?

Beherbergungsbetriebe unterliegen der Meldepflicht. Aus diesem Grund empfehlen wir:

  • Meldescheine von Einzelpersonen enthalten mindestens folgende Gästedaten:
    • Name(n) / Vorname(n)
    • Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)
    • Staatsangehörigkeit
    • Genaue Wohnadresse (Strasse, Nummer, PLZ, Ort)
    • Begleitpersonen (alle Personen sind meldepflichtig)
    • Art des Reisedokuments und Nummer (nur bei ausländischen Staatsangehörigen)
    • Ankunfts- und Abreisedatum

  • Gruppenlisten enthalten mindestens:
    • Name(n) / Vorname(n)
    • Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr)

Zuletzt aktualisiert am 22.02.2022 von Beat Blumenthal.

Wie lange müssen Meldescheine aufbewahrt werden?

Es besteht eine Aufbewahrungspflicht von mindestens 5 Jahren. Diese obliegt dem Vermieter/Gastgeber.

Zuletzt aktualisiert am 22.11.2024 von Beat Blumenthal.

Profitiere ich von Vergünstigungen durch die Bezahlung von Kurtaxen?

Bereits ab einer Übernachtung erhalten Übernachtungsgäste jeglicher Art den Heidiland Erlebnis-Pass, direkt in der Unterkunft oder mittels Aufenthaltsbestätigung auf unseren Infostellen. Mit dem Heidiland Erlebnis-Pass können Übernachtungsgäste eine Vielzahl an attraktiven Leistungen und Angeboten in der Ferienregion Heidiland zu vergünstigten Tarifen beziehen.

Zuletzt aktualisiert am 17.02.2022 von Beat Blumenthal.

Warum gibt es in Bad Ragaz zwei unterschiedliche Kurtaxentarife?

Die Einzelkurtaxe beträgt grundsätzlich CHF 3.90 pro Person ab 16 Jahren pro Nacht. Ist der Unterkunftsbesitzer zusätzlich Mitglied bei Bad Ragaz Tourismus, wird eine Zusatztaxe von CHF 0.70 fällig, wodurch sich die Einzelkurtaxe auf CHF 4.60 erhöht.

Zuletzt aktualisiert am 24.02.2022 von Beat Blumenthal.

Was ist der Sonderzuschlag "Infrastruktur-Beitrag" in den Gemeinden Flums, Quarten und Walenstadt und für was wird dieser eingesetzt?

Der "Infrastruktur-Beitrag" ist ein zweckgebundener Sonderzuschlag, welcher ausschliesslich für lokale Infrastruktur-Massnahmen und touristische Einrichtungen vor Ort in den Gemeinden Flums, Quarten und Walenstadt verwendet wird. Der Sonderzuschlag ist seit dem 1. Juni 2024 in Anwendung.

Der Sonderzuschlag wurde als Nachtrag zum Kurtaxenreglment von den Gemeinden per folgenden Daten rechtskräftig:

  • Flums: 14. Juni 2023
  • Quarten: 24. Juni 2023
  • Walenstadt: 12. September 2023

Zuletzt aktualisiert am 25.09.2024 von Beat Blumenthal.

Was sind Beherbergungsabgaben?

Beherbergungsabgaben sind kantonale Steuern, welche vom Unterkunftsvermieter bezahlt werden müssen, die entgeltlich Betten vermieten (nicht von Dauermietern, welche einheimisch sind).
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeinden im Auftrag des Kanton St. Gallen.

Die Beherbergungsabgabe beträgt pro Jahr:

a) in Hotels und in Kurbetrieben je Bett: CHF 40.00
b) in Jugendherbergen je Schlafstelle: CHF 10.00
c) auf Zelt- und Wohnwagenplätzen je Standplatz: CHF 40.00
d) in Ferienhäusern und Ferienwohnungen je Bett: CHF 30.00
e) in Privatzimmern je Bett: CHF 20.00
f) in Gruppenunterkünften je Schlafstelle: CHF 10.00

Zuletzt aktualisiert am 17.02.2022 von Beat Blumenthal.

Wo kann ich mich bei weiteren Fragen melden?

Gerne stehen Ihnen die Infostellenmitarbeiter:innen bei Fragen zu den Kurtaxen zur Verfügung. Sie können auch über untenstehendes Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

Falls Sie Fragen zur Kurtaxe der politischen Gemeinde Landquart haben, dürfen Sie gerne mit der Gemeinde Landquart Kontakt aufnehmen.

Zuletzt aktualisiert am 27.05.2023 von Beat Blumenthal.

Kontaktformular Kurtaxen

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