Kanton Graubünden
Siehe Dokument «Abklärungen Raumplanung Graubünden»
Kanton St.Gallen
Grundsätzlich ist keine Baubewilligung notwendig, wenn sich der Stellplatz auf einem bestehenden, bewilligten und bereits bewirtschafteten Parkplatz befindet. Hier spricht man von einem «Langzeitparkplatz» von 2-3 Nächten mit einer Parkgebühr, ohne Campingverhalten oder anderweitige Infrastrukturen wie Stromanschluss, Dusche o.ä.
Ein gewerbsmässiges zur Verfügung stellen von Stellplätzen (beworben, betreut und weiterführende Infrastrukturen) ist jedoch baubewilligungspflichtig. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung ist die Zonenkonformität. In welcher Zone sich ein Grundstück befindet, lässt sich anhand des Zonenplans der zuständigen Gemeinde oder auf dem kantonalen Geoportal (www.geoportal.ch/ktsg) bestimmen. Die Gemeinde kann bei der Ermittlung der Zone, bei Fragen zur Zonenkonformität, den geltenden Bauvorschriften, sowie zum Baubewilligungsverfahren Auskunft geben.
Innerhalb der Bauzone
Bei den gängigen Bauzonen wie Gewerbe-, Kern-, Wohn-, Freizeit- oder gemischten Zonen (Gewerbe/Wohnen) sollte das Errichten eines Stellplatzes, unter Berücksichtigung der dort geltenden Baubestimmungen, zonenkonform sein. Bei Zonen für öffentliche Nutzung gilt es die entsprechenden Nutzungsbedingungen zu berücksichtigen, da diese unter Umständen nur eine spezielle Nutzung (z.B. Schwimmbad) zulassen.
Ausserhalb der Bauzone
Ein Stellplatz in der Landwirtschaftszone kann zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe (bei mehr als einer Standortarbeitskraft (SAK)) als sogenannter nicht-landwirtschaftlicher Nebenbetrieb nach Art. 24b Raumplanungsgesetz (RPG) und Art. 40 Abs. 3 Raumplanungsverordnung (RPV) bewilligt werden.
Ein Bauernhof mit Hofladen kann einen zusätzlichen Stellplatz als betriebswirtschaftlich wichtig für den Hofladen aufführen.
Die Existenz des Nebenbetriebs wird im Grundbuch angemerkt. Der Nebenbetrieb darf nur vom Bewirtschafter bzw. der Bewirtschafterin oder von deren Lebenspartnerin bzw. deren Lebenspartner geführt werden. Die Bewilligung fällt dahin, sobald die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Bei bestehenden Betrieben (neben Landwirtschaftsbetrieben z.B. auch Gasthöfe usw.) in der Landwirtschaftszone ist ebenfalls eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24ff RPG notwendig. Auch in diesem Fall ist es notwendig, den Bezug zum bestehenden Betrieb aufzuzeigen und eine Bewilligung einzuholen.
Die zuständige Gemeinde ist die Ansprechperson bei weiterführenden Fragen rund um das Thema Bauvorschriften und erteilt weitere Informationen und Auskünfte bezüglich der Bewilligungspflicht.
Landwirtschaftsbetrieb
Als Stellplätze werden Plätze im Hofbereich auf bereits befestigten Flächen verstanden. Entsprechend Art. 40 Abs. 4 RPV kann gegebenenfalls auch eine zusätzliche Fläche für Stellplätze befestigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Camper auch das agrotouristische Angebot (Verkauf und Zubereitung landwirtschaftlicher Produkte) nutzen. Es handelt sich eher um eine Vermietung von Grund und Boden, denn um eine landwirtschaftliche Tätigkeit.
Das durch Camper produzierte Abwasser darf nicht landwirtschaftlich verwertet und nicht in eine Jauchegrube geleert werden. Für Fragen betreffend Baubewilligungspflicht ist in erster Linie die Standortgemeinde zuständig.
Bei Angeboten auf Landwirtschaftsbetrieben ist bei einer Erstellung eines Stellplatzes folgendes zu beachten:
- Hofnähe
- Klares Konzept (Abfallregelung)
- Sanitäranlagen an Kanalisation angeschlossen
Die Lage kann ein wichtiger Erfolgsfaktor für einen Stellplatz sein. Da die Hauptnutzung eines Stellplatzes im Bereich Tourismus liegt, sollte die Lage des Platzes gut ausgewählt werden. Die Touristen schätzen eine gute Anbindung zu touristischen Attraktionen, der Anschluss an den öffentlichen Verkehr, Nähe zu Rad- und Wanderwegen sowie ein ruhiges Plätzchen mit schöner Sicht.
Ein attraktiver Stellplatz zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:
- Die An- und Abreise kann flexibel erfolgen
- Gut befahrbare Zufahrtsstrasse
- Nähe zu Sehenswürdigkeiten, Natur (Gewässer, Berge, Wald), Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, touristischen Attraktionen
- Anbindung an den öffentlichen Verkehr
- Anschluss an Rad-, Wasser- und/oder Wanderwegnetze
- Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten Abwasser / Wasser / Abfall oder sanitäre Einrichtungen
Darunter versteht sich einerseits die Beschilderung zum Auffinden des Stellplatzes, anderseits Hinweistafeln mit den Verhaltensregeln. Dazu empfiehlt es sich, die Zeichen nach der eidg. Signalisationsverordnung (SR 741.21 - Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV) (admin.ch)) zu verwenden:
➔ Bei einer Beschilderung müssen gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden. Daher sollte in jedem Fall eine Absprache mit der zuständigen Gemeindeverwaltung erfolgen, um zu klären, wie und wo der Platz signalisiert werden kann.
Hinweistafel/Infotafel
Um die Gäste möglichst umfassend über die Platzordnung, Notfallnummern und Verhaltensregeln informieren zu können, sind Infotafeln sehr hilfreich. Heidiland Tourismus hat die Tafeln im 2021 mit anderen Standorten harmonisiert.
Diese können in Zusammenarbeit mit Heidiland Tourismus realisiert werden. Kostenpunkt CHF 250.00. Die Montage geht zu Lasten des Standortbetreibers.
Auf der Tafel vor Ort sollten alle notwendigen Infos abgebildet sein, wie zum Beispiel:
- Name des Platzes
- Preise (Übernachtungsgebühr, Kurtaxen, etc.)
- Stellplatzordnung
- Notrufinformationen
- Informationen zu Wander- und Velowege
- Touristische Attraktionen
- Hinweis auf Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in der Umgebung
- Tourist Information
- Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten
Wird die Anzahl der Stellplätze begrenzt, empfiehlt es sich, auf dem Platz ein Übernachtungsverbot zu erlassen. So können überzählige Camper weggewiesen werden.

Wohnmobile können bis zu 12m lang, 2.5m breit, 3.65m hoch und zwischen 3 – 8 Tonnen schwer sein. Die Grösse kann auch begrenzt werden. Dies muss jedoch entsprechend kommuniziert werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Fahrwege sollten über eine ausreichende Breite verfügen
- Ideale Grösse von ca. 3.20m x 8.0m
- Genügen Platz zum Rangieren
- Ausreichende Beleuchtung der Wege und Infrastruktur
- Möglichst ebene Stellfläche mit guter Oberflächenentwässerung/-versickerung
- Tragfähigkeit des Untergrundes
Für Abfälle sollte eine Entsorgung gemäss den vor Ort geltenden Bestimmungen sichergestellt sein. Die Anzahl der Entsorgungsmöglichkeiten sollte aufgrund der Anzahl Stellplätze berechnet werden.
Die Firma «rund ums grün» hat ein spannendes Angebot eines Unterflur-Abfallsystems, das wartungsarm und wildtiersicher ist (www.rundumsgruen.ch).
Da nicht alle Fahrzeuge über eigene sanitäre Einrichtungen an Bord verfügen (VW-Bus, PKW mit Dachzelt, etc.), ist es wichtig, sanitäre Anlagen bereitzustellen. Diese müssen regelmässig gereinigt bzw. geleert werden. Synergien mit bereits bestehenden Anlagen (z.B. Schwimmbad, Turnhalle usw.) sind möglich.
Dazu gibt es verschiedene Anbieter, die Lösungen von der reinen Miete bis zum Kauf anbieten, jeweils mit unterschiedlichen Preismodellen.
Aufgrund der Nachhaltigkeit und Ästhetik ist Kompotoi empfehlenswert. Die WC-Kabinen werden aus Holz gefertigt und die Fäkalien nach der Leerung gefiltert und kompostiert (www.kompotoi.ch).
Auf Stellplätzen ohne sanitäre Zusatzeinrichtungen sollten nur Fahrzeugen erlaubt sein, die über eigene sanitäre Anlagen verfügen (WC / Abwassertank).
Viele Wohnmobile verfügen über einen Frischwassertank, einen Abwassertank sowie über eine mobile Kassettentoilette für Fäkalien oder einen fest eingebauten Fäkalientank. Diese müssen je nach Nutzung ca. alle zwei Tage fachgerecht geleert bzw. aufgefüllt werden.
Befindet sich in der Nähe des Stellplatzes eine zentrale Ver- und Entsorgungseinrichtung (z.B. Werkhof der Gemeinde), kann auch auf eine eigene Anlage verzichtet. Ist jedoch keine in der Nähe, empfiehlt es sich, beim Stellplatz die nötigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es verschiedene Lösungen von verschiedenen Anbietern.
Wichtig zu beachten:
- Wasserentnahmestellen sind in räumlicher Trennung zur Abwasserentsorgung zu installieren.
- Der Spülwasseranschluss zur Reinigung des Abwassertanks ist räumlich getrennt und, soweit vorhanden, auf der Gegenseite der Säule zum Trinkwasseranschluss anzuordnen.
- Alle Anschlüsse sind entsprechend zu kennzeichnen.
Wohnmobile sind sehr oft mit einer zweiten Batterie ausgestattet, die für den nötigen Strom im Fahrzeug sorgt. Je nach Verbrauch kommen diese Fahrzeuge ohne Stromanschluss aus. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 2 Tagen ist eine Stromversorgung zu empfehlen. Es empfiehlt sich, CEE-Steckdosen zu verbauen, da diese Stecker jeder Wohnmobilist mitführt. Eine Stromabsicherung mit 16 Ampere ist sinnvoll.