Planungshilfe Camping-Stellplätze
Camping und alternative Übernachtungsformen liegen voll im Trend. Während der Corona-Pandemie wurden so viele Wohnmobile und Camper gekauft, wie noch nie zuvor. Dies ist auch eine Chance für die Ferienregion Heidiland. Damit diese genutzt werden kann, ist eine aktive Information, eine gezielte Gästelenkung und passende Angebote nötig. Heidiland Tourismus hat sich diesem Thema angenommen und stellt Interessierten Informationen zur Bereitstellung von Stellplätzen zur Verfügung.
Der Trend zu Natur-orientierten Ferien ist nicht neu. Das Motto «Zurück zur Natur» ist bei immer mehr Menschen ein zentrales Element ihrer Freizeit- und Feriengestaltung. Camping-Plätze schreiben seit der Corona-Pandemie Rekordzahlen, alternative Übernachtungsformen wie Übernachten im Baumzelt, in luxuriösen Lodges oder mobilen Hütten sind gefragt wie nie. Auch in der Ferienregion Heidiland war während der Pandemie der wachsende Nutzungsdruck speziell im Bereich Camping an verschiedenen Orten in der Region deutlich spürbar. Und er führte auch da und dort zu Herausforderungen, denen punktuell mit geeigneten Gästelenkungs-Massnahmen, passender Infrastruktur und auch neuen Stellplätzen begegnet wurde.
Informationen sammeln und aufbereiten
Seit 2021 nutzt Heidiland Tourismus gemeinsam mit Partnern vor Ort die sich bietenden Chancen und bündelt das vorhandene Angebot an offiziellen Campingplätzen und Stellplätzen für die Nacht auf spezifischen Online-Plattformen wie GoCamping oder Nomady. Transparente Informationen und eine damit verbundene Gästelenkung sollen Nutzungskonflikte verhindern und die Nachfrage dahin lenken, wo sie in der Region auch auf ein entsprechendes Angebot trifft.
Sind Sie interessiert, einen Camping-Stellplatz anzubieten? Dann haben wir für Sie nachfolgend die wichtigsten Grundlagen zusammengetragen. Gerne stehen wir Ihnen auch für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
Definition und Begriffe
Die Zielgruppe ist meistens zu zweit unterwegs und hat je nach Fahrzeugtyp unterschiedliche Anforderungen an die Infrastruktur. Die Anreise ist sehr spontan und das Reiseverhalten ist geprägt von mehreren Standortwechseln. Das Reisemotiv ist die Gegend, die Übernachtung ist «Mittel zum Zweck».
Wohnmobile verfügen über ein geschlossenes Abwassersystem und eine Bordtoilette. Der Verkaufserfolg von Campingbussen (z.B. VW California) und der Trend, Fahrzeuge selbst mit Übernachtungsmöglichkeiten auszubauen, bringt das Problem mit sich, dass diese einerseits als Wohnmobile gelten, jedoch über keine sanitären Einrichtungen verfügen.
Gesetzliche Grundlagen
Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug mit einer zum Wohnen geeigneten Inneneinrichtung. Folgende gesetzliche Definitionen müssen erfüllt sein:
- Es müssen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als
- Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet sein. Mindestens vorhanden müssen sein:
- Tisch und Sitzgelegenheit
- Schlafgelegenheit, die u.U. als Sitze dienen können
- Kochmöglichkeit
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen
- Diese vier Punkte müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein, Ausnahme ist der Tisch, welcher leicht demontierbar oder wegklappbar sein darf.
Stellplätze sind für einen kurzzeitigen Aufenthalt (ein bis drei Nächte) von Freizeitfahrzeugen ausgelegt. Ein Stellplatz ist KEIN Campingplatz. Ein Campingplatz benötigt eine Bewilligung sowie eine entsprechende Zone.
Merkmale:
- Die An- oder Abreise kann jederzeit (24/7) erfolgen.
- Es gibt keine bediente Rezeption, das Inkasso und die An-/Abmeldung kann über eine Barriere, einen Automaten, QR-Code oder ähnliches erfolgen (siehe auch Bezahlsysteme).
- Campingverhalten ist kein zwingendes Bedürfnis (Aufbau von Vorzelt, Tische und Stühle etc.)
- Der Aufenthalt ist auf wenige Nächte ausgelegt. Saison- oder Dauercamping ist nicht zulässig.
- Eine Reservation oder Onlinebuchung funktioniert in der Praxis nicht, bzw. wird von der Kundengruppe nicht akzeptiert.
Grundsätzlich gilt, je mehr Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird, desto höher kann der Preis sein. Nicht jeder Stellplatz hat die gleiche Ausstattung. Diese kann von der Deckung der Minimalbedürfnisse bis hin zu Luxusvarianten gehen. Wichtig ist die korrekte Kommunikation des Angebotes und was den Gast an Infrastruktur erwartet.
Die Infrastruktur sollte beinhalten:
- Signalisation/Schild «Wohnmobil» oder «übernachten erlaubt».
- Ebene Fläche
- Informationen Inkasso
- Infotafel (Ausflüge, Gastronomie, Sehenswertes)
- Abfallentsorgung
- WC
Zusätzlich vor Ort wird begrüsst:
- Stromversorgung
- Feuerstelle
- Sitzgelegenheiten
- Campingverhalten möglich
Ideal aber auch an einem anderen Ort möglich:
- Entsorgung Grauwasser und Kasettenentsorgung
- Frischwasser Versorgung
Der Übernachtungspreis sollte, je nach Infrastruktur zwischen CHF 20.00 und 25.00, inklusive Kurtaxen, liegen. Werden die Parkplätze auch für normale PKWs bewirtschaftet, sollte sich der Übernachtungspreis am bestehenden Tarif (24h) orientieren.
Der Übernachtungspreis inkl. Kurtaxen muss aufgrund der Abweichung vom Kurtaxenreglement vom Gemeinderat bewilligt werden. In der Praxis hat es sich als gängig erwiesen, dass die Gemeinde die Kurtaxen der Stellplätze als Pauschale Leistung pro Nacht mit CHF 4.80 beschliesst (1 Fahrzeug = 2 Personen).
Es gibt von ganz einfachen Bezahlsystemen wie Briefkasten mit Couvert, einkassieren durch den Platzwart, bis zu Bezahlung über Apps oder komplexe Schrankensysteme verschiedene Möglichkeiten und Umsetzungen. Beachtet werden muss, dass die Bezahlung nicht nur über Twint erfolgen kann, da ausländische Gäste kein Twint haben.
Park'n'Sleep
Wir empfehlen die Lösung über das System von Park’n’Sleep. Diese App verfolgt das Ziel, dem Wildcamping entgegenzuwirken, indem die Stellplätze auf der App als besetzt oder frei angezeigt werden. Die App bietet Schnittstellen zu GoCamping, was viele Vorteile mit sich bringt. Eine Vorreservation ist auch bei diesem System nicht möglich. Der Gast fährt auf den Stellplatz und bezahlt mittels QR-Code den Platz. Sobald die Zahlung erfolgt ist, erscheint der Platz in der App als «besetzt». Dadurch wird der «Suchverkehr» auf ein Minimum reduziert, weil der Gast bereits online sieht, ob noch Plätze verfügbar sind.
Merkmale:
- Verfügbarkeit in Echtzeit
- Sichere Bezahlung über QR-Code
- Kurtaxe wird direkt eingezogen
- Einfache Parkkontrolle
- 15% Kommission auf Übernachtungspreis (Partner von Heidiland Tourismus erhalten die ersten 12 Monate eine Vergünstigung von 10% und bezahlen somit nur 5% an Kommission pro Buchung)
Siehe auch www.parknsleep.eu
Payrexx
Eine alternative Lösung eines elektronischen Zahlsystems bietet Payrexx an. Mittels eines vor Ort angebrachten QR-Codes gelangt man auf eine Webseite, wo der Betrag mittels verschiedenster Zahlungsmittel bezahlt werden kann.
Hier empfiehlt sich das Paket «Starter». Gemeinnützige Organisationen erhalten 50% Rabatt auf die Preispläne. Zusätzlich zu den Abogebühren fallen je nach Zahlungsmittel noch Transaktionskosten an. Die Preispläne sind auf www.payrexx.ch abgebildet. Hiermit wird jedoch nur das Zahlsystem angeboten.
Basisinformationen über den Stellplatz sollen auf GoCamping erfasst werden. Die Plattform ist komplett kostenlos und bietet von der reinen Information auch weitere Möglichkeiten bis hin zur Online-Buchbarkeit und einem digitalen Platzmanagement.
Weiter empfehlen wir untenstehende Plattformen:
- Park’n’sleep
- Park4Night
- wohnmobilland-schweiz.ch
- ADAC Stellplatzführer gedruckt und digital
- stellplatz.info
- promobil.de
- campercontact.com
Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Grundstücks. Bei offiziellen Parkplätzen ist die Haftung meistens bereits in der Betriebshaftpflicht / Gemeindehaftpflicht abgedeckt. Bei einem privaten Landeigentümer ist es ratsam, dies kurz mit der Versicherungsgesellschaft zu klären. Sollte die Haftung nicht abgedeckt sein, bieten die meisten Versicherer eine Deckung in der Police als «Baustein» an. Kostenpunkt ca. CHF 50.00 – 100.00.
Standort
Grundsätzlich ist keine Baubewilligung notwendig, wenn sich der Stellplatz auf einem bestehenden, bewilligten Parkplatz befindet. Hier spricht man von einem «Langzeitparkplatz» von 2-3 Nächten mit einer Parkgebühr.
Ein gewerbsmässiges zur Verfügung stellen von Stellplätzen ist jedoch baubewilligungspflichtig. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung, ist die Zonenkonformität. In welcher Zone sich ein Grundstück befindet, lässt sich anhand des Zonenplans der zuständigen Gemeinde oder auf dem kantonalen Geoportal bestimmen. Die Gemeinde kann bei der Ermittlung der Zone, bei Fragen zur Zonenkonformität, den geltenden Bauvorschriften, sowie zum Baubewilligungsverfahren Auskunft geben.
Innerhalb der Bauzone
Bei den gängigen Bauzonen, wie Gewerbe-, Kern-, Wohn-, Freizeit- oder gemischten Zonen (Gewerbe/Wohnen), sollte das Errichten eines Stellplatzes, unter Berücksichtigung der dort geltenden Baubestimmungen, zonenkonform sein. Bei Zonen für öffentliche Nutzung gilt es die entsprechenden Nutzungsbedingungen zu berücksichtigen, da diese unter Umständen nur eine spezielle Nutzung (z.B. Schwimmbad) zulassen.
Ausserhalb der Bauzone
Ein Stellplatz in der Landwirtschaftszone kann zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe als sogenannter nicht-landwirtschaftlicher Nebenbetrieb nach Art. 24b Raumplanungsgesetz (RPG) und Art. 40 Abs. 3 Raumplanungsverordnung (RPV) bewilligt werden. Ein Bauernhof mit Hofladen kann einen zusätzlichen Stellplatz als betriebswirtschaftlich wichtig für den Hofladen aufführen.
Die Existenz des Nebenbetriebs wird im Grundbuch angemerkt. Der Nebenbetrieb darf nur vom Bewirtschafter bzw. der Bewirtschafterin oder von deren Lebenspartnerin bzw. deren Lebenspartner geführt werden. Die Bewilligung fällt dahin, sobald die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Bei bestehenden Betrieben (neben Landwirtschaftsbetrieben z.B. auch Gasthöfe usw.) in der Landwirtschaftszone ist ebenfalls eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24ff RPG notwendig. Auch in diesem Fall ist es notwendig, den Bezug zum bestehenden Betrieb aufzuzeigen.
Die zuständige Gemeinde ist die Ansprechpartnerin bei weiterführenden Fragen rund um das Thema Bauvorschriften.
Kanton Graubünden
Siehe Dokument «Abklärungen Raumplanung Graubünden»
Kanton St.Gallen
Gemäss der Kantonalen Raumplanung St.Gallen:
Als Stellplätze werden Plätze auf bereits befestigten Flächen verstanden. Wenn die Gemeinde dem Vorhaben zustimmt, sieht der Kanton keinen Grund einzuschreiten. Ausser, es gehen Beschwerden ein.
Landwirtschaftsbetrieb
Als Stellplätze werden Plätze im Hofbereich auf bereits befestigten Flächen verstanden. Entsprechend Art. 40 Abs. 4 RPV könnte zusätzlich eine Fläche von max. 100 m2 für Stellplätze befestigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass Camper auch das agrotouristische Angebot (Verkauf und Zubereitung landwirtschaftlicher Produkte) nutzen. Es handelt sich eher um eine Vermietung von Grund und Boden, denn um eine landwirtschaftliche Tätigkeit. Das durch Camper produzierte Abwasser darf nicht landwirtschaftlich verwertet und in eine Jauchegrube geleert werden. Für Fragen betreffend Baubewilligungspflicht ist in erster Linie die Standortgemeinde zuständig.
Bei Angeboten auf Landwirtschaftsbetrieben ist bei einer Erstellung eines Stellplatzes folgendes zu beachten:
- Max. 30-40 Meter vom Hof entfernt
- Klares Konzept (Abfallregelung)
- Sanitäranlagen an Kanalisation angeschlossen
Die Lage kann ein wichtiger Erfolgsfaktor eines Stellplatzes sein. Da die Hauptnutzung eines Stellplatzes im Bereich Tourismus liegt, sollte die Lage des Platzes gut ausgewählt sein. Die Touristen schätzen eine gute Anbindung zu touristischen Attraktionen, der Anschluss an den öffentlichen Verkehr, Nähe zu Rad- und Wanderwegen, sowie ein ruhiges Plätzchen mit schöner Sicht.
Ein attraktiver Stellplatz zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:
- Die An- und Abreise kann flexibel erfolgen
- Gut befahrbare Zufahrtsstrasse
- Nähe zu Sehenswürdigkeiten, Natur (Gewässer, Berge, Wald), Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, touristische Attraktionen
- Anbindung an den öffentlichen Verkehr
- Anschluss an Rad-, Wasser- und/oder Wanderwegnetze
- Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten Abwasser / Wasser / Abfall oder sanitäre Einrichtungen.
Darunter versteht sich einerseits die Beschilderung zum Auffinden des Stellplatzes, anderseits Hinweistafeln mit den Verhaltensregeln. Dazu empfiehlt es sich, die Zeichen nach der eidg. Signalisationsverordnung1 zu verwenden:
➔ Bei einer Beschilderung müssen gesetzliche Anforderungen berücksichtigt werden, deshalb sollte in jedem Fall eine Absprache mit der zuständigen Gemeindeverwaltung erfolgen, wie und wo der Platz signalisiert wird.
Hinweistafel/Infotafel
Um die Gäste möglichst umfassen über die Platzordnung, Notfallnummern und Verhaltensregeln informieren zu können, sind Infotafeln sehr hilfreich. Heidiland Tourismus hat die Tafeln im 2021 mit anderen Standorten harmonisiert.
Diese können in Zusammenarbeit mit Heidiland Tourismus realisiert werden. Kostenpunkt CHF 250.00. Die Montage geht zu Lasten des Standortbetreibers.
Auf der Tafel vor Ort sollten alle notwendigen Infos abgebildet sein, wie zum Beispiel:
- Name des Platzes
- Preise (Übernachtungsgebühr, Kurtaxen, etc.)
- Stellplatzordnung
- Notrufinformationen
- Informationen zu Wander- und Velowege
- Touristische Attraktionen
- Hinweis auf Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in der Umgebung
- Tourist Information
- Gastronomie und Einkaufsmöglichkeiten
Wird die Anzahl der Stellplätze begrenzt, empfiehlt es sich, auf dem Platz ein Übernachtungsverbot zu erlassen. So können überzählige Camper weggewiesen werden.
Wohnmobile können bis zu 12 Meter lang, 2,5 Meter breit, 3,65 Meter hoch und zwischen 3 – 8 Tonnen schwer sein. Die Grösse kann auch begrenzt werden. Dies muss jedoch entsprechend kommuniziert werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Fahrwege sollten über eine ausreichende Breite verfügen
- Ideale Grösse von ca. 3.20m x 8.0 m
- Genügen Platz zum Rangieren
- Ausreichende Beleuchtung der Wege und Infrastruktur
- Möglichst ebene Stellfläche mit guter Oberflächenentwässerung /-versickerung
- Tragfähigkeit des Untergrundes
Für Abfälle sollte eine Entsorgung, gemäss den vor Ort geltenden Bestimmungen, sichergestellt sein. Die Anzahl der Entsorgungsmöglichkeiten soll aufgrund der Anzahl Plätze berechnet werden.
Die Firma «rund ums grün» hat ein spannendes Angebot eines Unterflur-Abfallsystems, welches wartungsarm und wildtiersicher ist.
Da nicht alle Fahrzeuge über eigene sanitäre Einrichtungen an Bord verfügen (VW Bus, PKW mit Dachzelt, etc.), ist es wichtig für sanitäre Anlagen zu sorgen. Diese müssen regelmässig gereinigt bzw. geleert werden. Synergien mit bereits bestehenden Anlagen (Schwimmbad, Turnhalle usw.) sind möglich.
Dazu gibt es verschiedene Anbieter und von der reinen Miete bis zum Kauf auch unterschiedliche Lösungen und Preismodelle. Aufgrund der Nachhaltigkeit und Ästhetik ist Kompotoi empfehlenswert. Die WC-Kabinen werden aus Holz gefertigt und die Fäkalien nach der Leerung gefiltert und kompostiert.
Auf Stellplätzen ohne sanitäre Zusatzeinrichtungen sollten nur Fahrzeugen erlaubt sein, welche über eigene sanitäre Anlagen verfügen (WC / Abwassertank).
Viele Wohnmobile verfügen über einen Frischwassertank und einen Abwassertank, sowie über eine mobile Kassettentoilette für Fäkalien oder einen fest eingebauten Fäkalientank. Diese müssen, je nach Nutzung, ca. alle zwei Tage fachgerecht geleert bzw. aufgefüllt werden.
Befindet sich in der Nähe des Stellplatzes eine zentrale Ver- und Entsorgungseinrichtung, kann auch auf eine eigene Anlage verzichtet werden (Werkhof der Gemeinde). Ist jedoch keine in der Nähe, empfiehlt es sich beim Stellplatz die nötigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Dafür gibt es verschiedene Lösungen von verschiedenen Anbietern.
Wichtig zu beachten:
- Wasserentnahmestellen sind in räumlicher Trennung zur Abwasserentsorgung zu installieren.
- Der Spülwasseranschluss zur Reinigung des Abwassertanks ist räumlich getrennt und, soweit vorhanden, auf der Gegenseite der Säule zum Trinkwasseranschluss anzuordnen.
- Alle Anschlüsse sind entsprechend zu kennzeichnen.
Wohnmobile sind sehr oft mit einer zweiten Batterie ausgestattet, welche für den nötigen Strom im Fahrzeug sorgt. Je nach Verbrauch, kommen diese Fahrzeuge ohne Stromanschluss aus. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 2 Tagen ist eine Stromversorgung zu empfehlen. Es empfiehlt sich CEE-Steckdosen zu verbauen, da diese Stecker jede*r Wohnmobilist*in mitführt. Eine Stromabsicherung mit 16 Ampere ist sinnvoll.